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Unter Bezugnahme auf die „ BADEORDNUNG FÜR ÖFFENTLICHE SAUNABÄDER“ des Deutschen Saunabundes e.V. gelten für Reha - Relax Müller – Oberinger GmbH folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger. Sie dienen damit allen Kunden. Die Benutzung sämtlicher Angebote, im Besonderen die Durchführung des Saunabades als Gemeinschaftsbad, setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionelle richtige Anwendung ermöglichen.
§ 2 Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Benutzer verbindlich. Sie werden sowohl im Eingangsbereich als auch in den Baderäumen ausgehändigt. Sie können außerdem auf Verlangen jederzeit eingesehen werden.
Mit Lösen der Eintrittskarte, Abschluss einer Mitgliedschaft bzw. mit Bestellung und Erwerb- per Telefon, Internet etc. – spätestens mit Betreten der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger unterwirft sich der Gast deren Bestimmungen sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassen Anordnungen.
Bei Benutzung der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich.
§ 3 Gäste
Die Benutzung des Reha- Relax Müller-Oberinger GmbH steht grundsätzlich jedermann frei.
Die Benutzung der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger ist grundsätzlich für jedermann frei. Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Betrunkenen und von Medikamenten und Drogen berauschten Personen kann die Benutzung des Saunabades nicht gestattet werden. Die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger behält sich außerdem vor, Gäste auch ohne Angaben von Gründen jederzeit ausschließen zu können.
Die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger ist für Kleinkinder nicht geeignet. Wir bitten daher zu beachten, dass Kinder unter 4 Jahren- aus Rücksicht auf andere Besucher- ausgeschlossen sind. Daher weisen wir darauf hin, Kinder erst ab dem 4. Lebensjahr mitzubringen und dann eine durchgehende Beaufsichtigung selbst sicher zu stellen. Besonderheiten: je Kind ab 4. bis einschließlich 10. Jahr ist eine erwachsene Begleitperson erforderlich. Jugendliche vom 11. bis einschließlich 15. Lebensjahr grundsätzlich nur in Begleitung von Erwachsenen. Personen, für welche die Stehtiefe nicht gewährleistet ist, sowie Personen die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen, an- oder auskleiden können, insbesondere Blinden, Epileptikern und sonstig Behinderten, ist die Benutzung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Die Benutzung aller Angebote erfolgt- auch wenn sämtliche Regeln beachtet werden- stets auf eigene Gefahr. Unberührt hiervon bleibt jedoch die Haftung der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger nach §10 (Betriebshaftung) dieser Bedingungen. In Zweifelsfällen über die Verträglichkeit ist vorher ein Arzt zu befragen. Die Mitarbeiter der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger können Entscheidungen über die Verträglichkeit der Angebote nicht fällen.
In der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger gilt im gesamten Bad- und Saunabereich FKK, textilfreie Nutzung. Weiterhin wird die Anlage als Gemeinschaftsbad betrieben, d.h. uneingeschränkte Bewegungsfreiheit beider Geschlechter.
§ 4 Eintritt
Der Saunagast erwirbt durch Zahlung des Eintrittspreises bzw. Entwertung einer Berechtigungskarte/ Gutscheins (beziehungsweise durch die Mitgliedschaft) das Recht zur Nutzung sämtlicher in Betrieb befindlicher Angebote der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger am Besuchstag. Spezielle Nutzungsordnungen sind bindend. Zeitlimitierte Karten, Sonderarrangements und sonstige Sondertarife mit eventuellen Einschränkungen sind zu beachten. Gutscheine/ Berechtigungskarten müssen vor Betreten der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger abgegeben werden.
Werden für Mehrfachbenutzung (Abonnements) und Gutscheine zeitlich befristete Karten ausgegeben, so erkennt der Gast mit Erwerb der Karte diese Fristen an. Verkaufte Gutscheine der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger haben grundsätzlich eine einjährige Befristung. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes wird ein Aufpreis verlangt, i.d.R. mindestens in Höhe der tatsächlichen Preissteigerung. Achtung: der maximale Einlösungszeitraum beträgt 3 Kalenderjahre, danach werden solche Gutscheine wertlos. Ehrenkarten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei diesen handelt es sich um Aktionskarten, die nicht verkauft werden. Gelöste Karten können nicht zurückgenommen, verlorene Karten oder nicht ausgenutzte Angebote können nicht erstattet werden. Sauna 10er Kartenabschnitte müssen jeweils vollständig, mit dazugehörigem Nummern- und Textfeld, vorgelegt werden. Einzelne 10er kartenabschnitte haben keine Gültigkeit.
Die Nutzungsberechtigung gilt jeweils für den gewählten Tarif, sie erlischt- auch bei Tageskarten mit Verlassen der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger.
§ 5 Geschäfts- und Saunazeiten
Die Geschäftszeiten sowie die Preise und Leistungen werden vom Betreiber der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger festgesetzt und durch Aushang, Internet- Webseite bzw. durch Flyer bekannt gemacht. Der Gast verpflichtet sich, diese nicht zu überschreiten.
Die Benutzung der Sauna kann zeitlich begrenzt werden. Zeitliche Begrenzungen werden im Rahmen der Preisauszeichnung angegeben. Überschreitet der Badegast beispielsweise eine vorher gelöste, verkürzte Aufenthaltszeit, so ist er zur Nachzahlung verpflichtet. Dabei wird der jeweils nächst günstigste Tarif angesetzt.
Bei nicht rechtzeitigem Verlassen der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger entsteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Betriebes auf dadurch bedingte Kostenerstattung gegenüber dem Verursacher. Die Geltendmachung weiterer Kosten und Schäden( z.B. für Überstundenvergütung des Personals, Energiekosten etc.) bleibt vorbehalten.
Die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger behält sich vor, einzelne Angebote vorübergehend und in vertretbarem Rahmen außer Betrieb nehmen zu können- dies rechtfertigt keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
§ 6 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen
Die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger stellt kostenlose Schließfächer für Geldbörsen und „kleine“ Wertgegenstände zur Verfügung. Daher wird jegliche Haftung – seitens der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger für Wertgegenstände abgelehnt, wenn die Aufbewahrung in den unbeaufsichtigten Schließfächern der Umkleideräume stattfindet.
Das Wegschließen von Wertgegenständen erfolgt direkt durch den Gast, Die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger die Mitarbeiter können somit den Inhalt nicht prüfen. Die Aufbewahrung von sperrigen Wertgegenständen, die beispielsweise in die nicht dafür vorgesehenen Schließfächer passen, wird abgelehnt. Die Schließfächer sind nach der Nutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen. Der Gast muss beim Verlassen der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger den Schlüssel für das Wertschließfach zurückgeben, andernfalls sind 50,00 Euro Gebühr zu entrichten, für die Beschaffung und den Austausch de Schlosses.
§ 7 Wäschebenutzung
Wir empfehlen und erwarten das Tragen von Badeschuhen, weiterhin einen Bademantel sowie die Benutzung großer Handtücher. Bademäntel, Handtücher und Decken werden gegen Bezahlung verliehen, Badeschuhe werden verkauft. Eine missbräuchliche Benutzung oder Verlust der Leihwäsche verpflichtet zum Schadenersatz. Am Ende der Besuchszeit hat der Gast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.
Sofern der Gast die im Bad befindlichen (nicht beaufsichtigten!) Aufbewahrungsflächen für Wäsche, Badebedarf, Brillen etc. nutzt, kann bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenständen die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger.
§ 8 Benutzung der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger
Die Einrichtungen der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen, grobe Für Verunreinigungen, missbräuchlichen Benutzung oder Verlust haftet der Gast für den hieraus entstehenden Schaden.
§ 9 Verhalten in Reha- Relax Müller-Oberinger GmbH
Die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger ist ein Ort der Entspannung und Erholung, die Gäste erwarten sehr viel Ruhe. Nicht zulässig sind Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen sowie Handlungen, die sich gegen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung richten.
Wir bitten zu beachten, dass der Betrieb eigener technischer Geräte wie Rundfunkgeräte, Handy, Kameras usw. in Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger nicht gestattet ist- als Ausnahme gilt der Eingangsbereich der Wellnessanlage. Laptops sind dann zulässig, wenn keine Kameras installiert sind beziehungsweise damit betrieben werden- die Nutzung der Laptops versteht sich im Sinne von damit Lesen und Schreiben- Lautsprecher sind auszustellen.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen und dem Außenbereich der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger verboten, mit Ausnahme des in der Gastronomie dafür ausdrücklich ausgewiesenen Gebietes. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht in die Anlage mitgenommen werden, dies gilt für den Sauna- Badebereich, den Fitness Club und die Wellnessabteilung. Behälter aus Glas dürfen in den o.g. Einrichtungen sowie in den Außenbereichen nicht, genutzt werden (mit Ausnahme des Saunabistros und Raucherbistros). Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Wertschränke und Umkleideschränke dürfen jeweils nur am Besuchstag belegt werden.
Wir bitten weiterhin um Rücksichtnahme und Beachtung: „Ruheliegen dürfen nicht reserviert werden.“
§ 10 Betriebshaftung
Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammenfassend „Schadenersatzansprüche“) des Gastes gegen die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger, gleich aus welchem Grund , sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von gesetzlichen Pflichten durch die Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 11 Fundgegenstände
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind im Sauna Bistro abzugeben.
Fundsachen, wie Handtücher und Bademäntel müssen aus hygienischen Gründen gewaschen und getrocknet werden, für diesen Service erhebt die Wellnessanlage eine Gebühr von 3,00 Euro pro Stück. Über alle Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 12 Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitten wir direkt an unsere Mitarbeiter heran zu tragen. Sie sorgen, wenn möglich, sofort für Abhilfe. Am Empfang oder im Saunabistro besteht daneben die Möglichkeit, uns Ihre Meinung auch schriftlich zu hinterlassen oder persönlich an die Geschäftsleitung zu richten.
§ 13 Aufsicht
Mitarbeiter der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Benutzungsregeln zu sorgen. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leiste. Die Mitarbeiter sind angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Trinkgelder oder Geschenke dürfen weder erbeten noch gefordert werden.
Die Mitarbeiter sind befugt, Personen, die a) die Sicherheit, Ruhe, Ordnung gefährden- b) andere Badegäste belästigen- c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, aus der Reha- Relax Müller-Oberinger GmbH zu verweisen- und auch Hausverbote auszusprechen. Im Falle der selbst verschuldeten Verweisung aus der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Guthaben aus Bonussystemen und sonstigen PR Aktionen erlöschen mit sofortiger Wirkung. Ein Anspruch auch insbesondere auf Auszahlung besteht in keinem Fall.
Zuwiderhandlungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.
§ 14 Terminreservierung für Massagen und Zeremonien
Wir empfehlen Termine rechtzeitig zu vereinbaren vorzugsweise mit mindestens 5 Tagen Vorlauf. Das Team besteht aus ca. 18 qualifizierten Wellnesstrainern/ Innen. Sämtliche Anwendungen werden in bis zu 7 speziell ausgestatteten Räumen durchgeführt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Trainer/in oder auf einen bestimmten Wellnessraum besteht. Bitte treffen Sie spätestens 10 Minuten vor dem verbindlich gebuchten Termin in der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger ein. Sämtliche Anwendungen können nur von Tagesgästen der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger unter Angabe der vollständigen Adresse und Telefonnummer in Anspruch genommen werden. Vereinbarte Termine sind spätestens 2 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine werden mit mindestens 50% des Bestellwertes in Rechnung gestellt, es sei denn, der Gast weist dem Sauna, Wellness- und Gesundheitszentrum nach, dass diesen ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Wellnessanlage Manuela Müller-Oberinger bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 15 Besonderheiten
- Während der Saunaaufgusszeremonie ist das Betreten der Saunakabine verboten.
- Honig, Körperpackungen, Öl sind in den Holzsaunakabinen verboten
- An den Fußbecken ist das Lackieren und Schneiden von Fußnägeln und das Entfernen von Hornhaut verboten. Nach der Benutzung sind die Fußbecken zu reinigen.
- Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen.
- Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Barfußgänge, Duschräume sowie Dampf- bzw. Heißlufträume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Es ist untersagt, in das Badebecken zu springen sowie Personen in die Becken zu stoßen oder zu werfen.
- In den Saunen muss ein ausreichend großes Badetuch als Unterlage zur Vermeidung von Verunreinigungen der Bänke und Liegen verwendet werden.
- Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Badetuch zu benutzen. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung zu reinigen.
- Tauchbecken bzw. Kalt- Bewegungsbecken dürfen nur nach vorherigem gründlichem Abduschen benutzt werden.
- Sämtliche Saunen sind ohne Fußbekleidung zu betreten.
- Es ist nicht gestattet, Druckschriften/ Zeitungen in den Saunen mit sich zuführen.
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